Offene Ateliers unter Pandemiebedingungen
Das Hygienekonzept des BBK Sachsen-Anhalt für die Offenen Ateliers 2021 erlaubt zwei alternative Zutrittsregelungen (Variante A, Variante B). Jedes Atelier kann frei wählen, welche Regelung gelten soll. Dies macht es für Sie als Besucher*in möglicherweise etwas schwierig, den Überblick zu behalten. Wir versuchen deshalb an dieser Stelle die wichtigsten Informationen übersichtlich zu bündeln. Beide Regelungen basieren auf der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Download hier).
Variante A) Allgemeine Hygieneregeln
Für Ihren Besuch ist es erforderlich, dass Sie die allgemeinen Hygieneregeln beachten (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 6. Lebensjahr, Abstand halten, Hände desinfizieren) und am Eingang ihre Kontaktdaten hinterlassen. Es darf sich nur eine begrenzte Anzahl an Gästen gleichzeitig im Atelier aufhalten. Sollten Sie Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, bleiben Sie bitte zu Hause und wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.
Variante B) Neues 2-G-Zugangsmodell
Für Ihren Besuch ist es erforderlich, dass Sie gegen Covid-19 vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Ein negatives Testergebnis berechtigt nicht zum Zutritt in das Atelier. Zeigen Sie am Eingang des Ateliers bitte Ihr aktuell gültiges Impfzertifikat oder die Genesenenbescheinigung vor. Außerdem ist es erforderlich, dass Sie am Eingang Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Eine Masken- oder Abstandspflicht besteht bei der 2-G-Regelung nicht. Auch hier gilt: Sollten Sie Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, bleiben Sie bitte zu Hause und wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.
In diesen Ateliers gilt 2021 das 2-G-Zugangsmodell:
Harzvorland
- Rosi Hoffmann (Wernigerode)
Dessau-Roßlau
- Jürgen Ludwig
Halle (Saale)
- Iris Band
- Dieter Gilfert
