Neue Informationen zu „Kultur ans Netz III“: Wirtschaftliche Verwertung

In einer Mail von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 03.02.2023 haben wir folgende Antwort auf eine Frage zur wirtschaftlichen Verwertung erhalten: „Die unmittelbare wirtschaftliche Verwertung bezieht sich auf Anerkennung als De-minimis Beihilfe oder nicht. Wir gehen davon aus, dass so gut wie kein Künstler in der Lage ist, das Projekt sofort zu vermarkten und einen Gewinn zu erwirtschaften. Da es sich oft um Übungen, Studien oder Konzepte handelt, die mit dem Projekt zwar abgeschlossen sind, aber keine „Marktreife“ erlangen, ziehen die Künstler keinen direkten wirtschaftlichen Nutzen daraus. Sollten sie dies doch tut, muss eine De-minimis Erklärung abgegeben werden (ist als Formblatt hinterlegt). In diesem Fall gelten die Regelungen zu De-minimis Beihilfen, deren Höhe 200.000,- EUR für die vergangenen zwei Kalenderjahre nicht überschreiten darf – Auch hier ergibt sich für die meisten Künstler keine Relevanz, da sie diesen Wert für 2021 bis jetzt nicht erreichen werden.“