Energiepreispauschale für solo-selbstständige Künstler*innen

Die Bundesregierung hat neulich im Rahmen ihres zweiten Entlastungspakets beschlossen, dass auch Selbstständige eine Energiepreispauschale erhalten. Alle selbstständigen Künstler*innen, die vierteljährlich eine Steuervorauszahlung leisten müssen, konnten ihre Vorauszahlung für das III. Quartal 2022 (fällig am 10.09.2022) einmalig um bis zu 300,00 Euro reduzieren. Für Kleinunternehmer*innen erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2022, also erst im nächsten Jahr. Sie wird vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2022 ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.