Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler der Bayerischen Staatsregierung
Kunst und Steuern – passt das überhaupt? Diese beiden Bereiche gehen naturgemäß keine einfache Verbindung ein: Das Wesen der Kunst für Steuerzwecke zu definieren, ist ein unmögliches Unterfangen, denn der Wert künstlerischer Arbeit lässt sich nach materiellen Maßstäben kaum bemessen. Als Grundlage für die Besteuerung bleibt dem Staat nur der mit den Werken erzielte Geldwert. Der Staat berücksichtigt aber dennoch den hohen ideellen Wert künstlerischen Schaffens. Kunst ist ein wesentlicher Teil unseres kulturellen Erbes und unserer gemeinsamen Identität. Deshalb wird Kunstförderung als wichtige staatliche Aufgabe verstanden und umgesetzt. Auch das Steuerrecht fördert die künstlerische Arbeit mit Sondervorschriften, Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. Diese Informationsschrift soll Künstlerinnen und Künstlern sowie ihren Mitarbeitern, Arbeitgebern und Beratern einen überblicksmäßigen Einstieg in die steuerlichen Regelungen geben, die ihr Arbeitsfeld betreffen. Ein eigener Abschnitt ist der Besteuerung von Künstlerinnen und Künstlern gewidmet, die in Deutschland tätig sind, hier aber keinen Wohnsitz haben.
Zum Download: https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000003?SID=196203434&
